Rechtsprechung
AG Duisburg-Ruhrort, 11.02.2022 - 8 C 57/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Herausgabeanspruch eines Wohnungseigentümers eines durch mehrere unrechtmäßige Besitzer genutzten Kellerraums; §§ 985, 861, 1004 BGB
- mietrechtsiegen.de
WEG - Herausgabepflicht des Mitbesitzers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was muss ein Mitbesitzer herausgeben?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Räumungs-, sondern nur Herausgabepflicht im Rahmen von § 985 BGB (IMR 2023, 81)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99
Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters
Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 11.02.2022 - 8 C 57/21
Die über die Übertragung des Besitzes hinausgehende Entfernung der von dem Besitzer eingebrachten Gegenstände (Räumung) ist nicht Inhalt des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB, sondern des Beseitigungsanspruchs nach § 1004 Abs. 1 BGB (v9I. LG München I, Beschl. v. 14.11.2018 36 S 12013/17 WEG; BGH…, Urteil vom 28.01.2011, V ZR 147/10, Rn. 12; BGH, Urt., v 05.072001 - IX ZR 327/99, NJW 2001, 2966, beck-online). - BGH, 28.01.2011 - V ZR 147/10
Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe des überbauten Teils seines Grundstücks; …
Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 11.02.2022 - 8 C 57/21
Die über die Übertragung des Besitzes hinausgehende Entfernung der von dem Besitzer eingebrachten Gegenstände (Räumung) ist nicht Inhalt des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB, sondern des Beseitigungsanspruchs nach § 1004 Abs. 1 BGB (v9I. LG München I, Beschl. v. 14.11.2018 36 S 12013/17 WEG; BGH, Urteil vom 28.01.2011, V ZR 147/10, Rn. 12; BGH, Urt., v 05.072001 - IX ZR 327/99, NJW 2001, 2966, beck-online). - LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17
Herausgabe eines Dachbodens zur Mitbenutzung an WEG-Eigentümer
Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 11.02.2022 - 8 C 57/21
Die über die Übertragung des Besitzes hinausgehende Entfernung der von dem Besitzer eingebrachten Gegenstände (Räumung) ist nicht Inhalt des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB, sondern des Beseitigungsanspruchs nach § 1004 Abs. 1 BGB (v9I. LG München I, Beschl. v. 14.11.2018 36 S 12013/17 WEG; BGH…, Urteil vom 28.01.2011, V ZR 147/10, Rn. 12; BGH, Urt., v 05.072001 - IX ZR 327/99, NJW 2001, 2966, beck-online).